Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

 

1.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem RSV Rotation Greiz e. V. für die Sportart Ringen einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2015.

 

2.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1. RSV 1886 Greiz e. V. für die Sportart Radsport einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2015.

 

3.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem Kreissportbund Greiz/Kreisfachausschuss Leichtathletik für die Sportart Leichtathletik, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2015.

 

4.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem KSB Greiz/Kreisfachausschuss Tischtennis für die Sportart Tischtennis, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2015.

 

5.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem HSV Ronneburg e. V. für die Sportart Handball, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2015.

 

6.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem TUS Osterburg Weida e. V. für die Sportart Fechten, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2015.

 

7.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1. Schwimmklub Greiz von 1924 e. V. für die Sportart Schwimmen, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.500,00 € für das Jahr 2015.

 

8.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1. FC Greiz für die Sportart Fußball, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2015.