Sitzung: 18.03.2015 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2457/2015
1.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem RSV Rotation Greiz e. V. für die
Sportart Ringen einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe
von 2.500,00 € für das Jahr 2015.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1. RSV 1886 Greiz e. V. für die
Sportart Radsport einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe
von 2.500,00 € für das Jahr 2015.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem Kreissportbund
Greiz/Kreisfachausschuss Leichtathletik für die Sportart Leichtathletik, einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das
Jahr 2015.
4.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem KSB Greiz/Kreisfachausschuss
Tischtennis für die Sportart Tischtennis, einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2015.
5.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem HSV Ronneburg e. V. für die
Sportart Handball, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe
von 2.500,00 € für das Jahr 2015.
6.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem TUS Osterburg Weida e. V. für
die Sportart Fechten, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2015.
7.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises
Greiz entsprechend der Vorlage dem 1. Schwimmklub Greiz von 1924 e. V. für die
Sportart Schwimmen, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 3.500,00 € für das Jahr 2015.
8.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der
Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des
Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1. FC Greiz für die Sportart Fußball,
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für
das Jahr 2015.