Sitzung: 18.03.2015 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2458/2015
1.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung
von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen
entsprechend der Vorlage dem RSV Rotation Greiz e. V. für die Sportart Ringen
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 512,00 €.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung
von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen
entsprechend der Vorlage dem 1. FC Greiz e. V. für die Sportart Fußball einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.520,00 €.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung
von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen
entsprechend der Vorlage dem TSV Zeulenroda e. V. für die Sportart
Leichtathletik einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von
2.002,00 €.
4.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung
von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen
entsprechend der Vorlage dem 1. RSV 1886 Greiz e. V. für die Sportart Radsport
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 140,00 €.