Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

 

1.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Leichtathletikverein (LV) Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 700,00 €.

 

2.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Turn- und Sportverein (TSV) Zeulenroda e. V. / SPORTS-LIVE Bischoff einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000,00 €.

 

3.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem 1. Radsportverein (RSV) 1886 Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 500,00 €.

 

4.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Motorsport-Club (MC) Weida e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 €.

 

5.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Reit- und Fahrverein (RFV) Greiz e.V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.

 

6.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Turn- und Sportverein (TSV) Zeulenroda e. V. / SPORTS-LIVE Bischoff einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 €.

 

7.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Reit- und Fahrverein (RFV) Pölzig u. Umgebung e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.