Sitzung: 18.03.2015 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2460/2015
1.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
Leichtathletikverein (LV) Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
in Höhe von 700,00 €.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
Turn- und Sportverein (TSV) Zeulenroda e. V. / SPORTS-LIVE Bischoff einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000,00 €.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
1. Radsportverein (RSV) 1886 Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer
Anteilsfinanzierung in Höhe von 500,00 €.
4.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
Motorsport-Club (MC) Weida e. V. einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 €.
5.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
Reit- und Fahrverein (RFV) Greiz e.V. einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.
6.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
Turn- und Sportverein (TSV) Zeulenroda e. V. / SPORTS-LIVE Bischoff einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 €.
7.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung
Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem
Reit- und Fahrverein (RFV) Pölzig u. Umgebung e. V. einen Zuschuss in Form
einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.