Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6

 

 

1.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Kreisschützenkreis Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 Euro.

 

2.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Landsportverein Wolfersdorf (LSV Wolfersdorf) e.V. einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 500,00 Euro.

 

3.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Luftsportverein Greiz-Obergrochlitz e.V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 Euro.

 

4.            Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem Historischen Rennsportclub Greiz-Neumühle e.V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 750,00 Euro.