Sitzung: 02.03.2016 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2661/2016
1.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein RSV
Rotation Greiz e.V. in der Sportart Ringen
die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
2.500,00 Euro für das Jahr 2016.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein 1. RSV
1886 Greiz e.V. in der Sportart Radsport
die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
2.000,00 Euro für das Jahr 2016.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein
Kreissportbund Greiz e.V./Kreisfachausschuss Leichtathletik in der Sportart Leichtathletik die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o.
g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 Euro für das Jahr
2016.
4.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein
Kreissportbund Greiz e.V./Kreisfachausschuss Tischtennis in der Sportart Tischtennis die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o.
g. Träger/Verein, einen Zuschuss in
Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 4.500,00 Euro für das Jahr 2016.
5.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein H.S.V.
Ronneburg e.V. in der Sportart Handball
die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
2.500,00 Euro für das Jahr 2016.
6.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein TuS
Osterburg Weida e.V. in der Sportart Fechten
die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
1.500,00 Euro für das Jahr 2016.
7.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein 1.
Schwimmklub Greiz v. 1924 e.V. in der Sportart Schwimmen die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz
für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig
bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Betreuung
talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises
Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in
Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 3.000,00 Euro für das Jahr 2016.
8.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein 1. FC
Greiz e.V. in der Sportart Fußball die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o.
g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 Euro für das Jahr
2016.