Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6

 

 

1.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein RSV Rotation Greiz e.V. in der Sportart Ringen die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 Euro für das Jahr 2016.

 

2.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein 1. RSV 1886 Greiz e.V. in der Sportart Radsport die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000,00 Euro für das Jahr 2016.

 

3.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein Kreissportbund Greiz e.V./Kreisfachausschuss Leichtathletik in der Sportart Leichtathletik die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 Euro für das Jahr 2016.

 

4.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein Kreissportbund Greiz e.V./Kreisfachausschuss Tischtennis in der Sportart Tischtennis die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 4.500,00 Euro für das Jahr 2016.

 

5.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein H.S.V. Ronneburg e.V. in der Sportart Handball die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 Euro für das Jahr 2016.

 

6.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein TuS Osterburg Weida e.V. in der Sportart Fechten die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 Euro für das Jahr 2016.

 

7.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein 1. Schwimmklub Greiz v. 1924 e.V. in der Sportart Schwimmen die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 Euro für das Jahr 2016.

 

8.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz erhält der Träger/Verein 1. FC Greiz e.V. in der Sportart Fußball die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2016/2017. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 Euro für das Jahr 2016.