Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

 

1.   Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Leichtathletikverein (LAV) Elstertal Bad Köstritz e. V. / SPORTS-LIVE Bischoff einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 Euro.

 

2.   Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Reit- und Fahrverein (RFV) Mohlsdorf e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 Euro.

 

3.   Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Verein 1. Radsportverein (RSV) 1886 Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 400,00 Euro.

 

4.   Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Schützenkreis Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 Euro.

 

5.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Turnverein (TV) Weißendorf e. V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 Euro.