Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6

 

 

1.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein RSV Rotation Greiz e. V. für die Sportart Ringen einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.500,00 € für das Jahr 2019.

 

2.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein 1. RSV 1886 Greiz e. V. für die Sportart Radsport einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2019.

 

3.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein Kreissportbund Greiz e. V. / Kreisfachausschuss Leichtathletik für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2019.

 

4.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein Kreissportbund Greiz e. V./Kreisfachausschuss Tischtennis für die Sportart Tischtennis einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2019.

 

5.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein H.S.V. Ronneburg e. V. für die Sportart Handball einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2019.

 

6.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein 1. Schwimmklub Greiz v. 1924 e. V. für die Sportart Schwimmen einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2019.

 

7.    Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem Träger/Verein 1. FC Greiz e. V. für die Sportart Fußball einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2019.