Sitzung: 06.03.2019 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 3253/2019
1.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt
der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in
Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem 1. FC Greiz e. V. für die Sportart
Fußball einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.520,00 €.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung
von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von
Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem TSV Zeulenroda e. V. für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss
in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000,00 €.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung
von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von
Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem 1. RSV 1886 Greiz e. V. für die Sportart Radsport einen Zuschuss in
Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 140,00 €.