Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 43

Der Kreistag beschließt die „Verfahrensbestimmungen gemäß Ziffer 3.3 der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung. Jugend und Sport zur Verteilung der Landespauschale zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 15 Abs. 6 Satz 6 Thüringer Sportfördergesetz sowie zur Abforderung der Mittel durch die Landkreise und kreisfreien Städte vom 27. Juli 2020 (ThürStAnz Nr. 33/2020 S. 1000 f)“ gemäß Anlage.