Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 4

 

Der Kreistag beschließt, den Vertreter des Gesellschafters zu ermächtigen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Kreistag Greiz beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Ausgabe in der HHSt 79200.71500 in Höhe von 300.350,33 € zur Gewährung einer Beihilfe unter Beachtung der Kommissionsentscheidung SA.61744 vom 12.02.2021 (Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) an die PRG Personen- und Reiseverkehrs-GmbH Greiz.

 

2. Der Kreistag Greiz beschließt für das Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Ausgabe in der HHSt 79200.71500 in Höhe von 34.549,75 € zur Gewährung einer Beihilfe unter Beachtung der Kommissionsentscheidung SA.61744 vom 12.02.2021 (Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020) an die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. insgesamt 334.900,08 € erfolgt aus der im Zusammenhang mit der Corona Pandemie vom Freistaat Thüringen ausgereichten allgemeinen Stabilisierungszuweisung nach dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (HHSt 90000.06102).

 

3. Der Kreistag Greiz ermächtigt den Vertreter des Gesellschafters, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.