Andreas Weber:

 

In der letzten Kreistagssitzung am 30.11.2021 wurde der Gemeinsame Nahverkehrsplan 2022-2026 der Stadt Gera und dem Landkreis Greiz einstimmig angenommen. Die Stadt Gera hat jedoch am 14.12.2021 nur die Fortschreibung des alten Nahverkehrsplanes beschlossen.

 

1. Kann der Gemeinsame Nahverkehrsplan 2022-2026 für unseren Zuständigkeitsbereich dann überhaupt in Kraft treten?

 

2. Wenn ja, warum ist dann ein Gemeinsamer Nahverkehrsplan notwendig?

 

3. Wenn nein, wie können die Investitionsplanung und die Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen trotzdem umgesetzt werden?

 

4. Hat die Rechtsaufsichtsbehörde unseren Zuständigkeitsbereich bestätigt?

 

 

Landrätin

Diese Frage wird schriftliche beantwortet.

 

 

Udo Geldner hat Anfragen zum einsturzgefährdeten Gebäude in der Burgstraße 18 in Weida.

 

Die Landrätin antwortet hierzu, dass die eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist und nicht in die Befassungskompetenz des Kreistages fällt. Der Kreistag hat in diesen Angelegenheiten kein Recht auf Auskunft.