Sitzung: 08.03.2022 Kreistag Greiz
Andreas Weber:
In der letzten
Kreistagssitzung am 30.11.2021 wurde der Gemeinsame Nahverkehrsplan 2022-2026
der Stadt Gera und dem Landkreis Greiz einstimmig angenommen. Die Stadt Gera
hat jedoch am 14.12.2021 nur die Fortschreibung des alten Nahverkehrsplanes
beschlossen.
1. Kann der Gemeinsame
Nahverkehrsplan 2022-2026 für unseren Zuständigkeitsbereich dann überhaupt in
Kraft treten?
2. Wenn ja, warum ist dann
ein Gemeinsamer Nahverkehrsplan notwendig?
3. Wenn nein, wie können
die Investitionsplanung und die Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen
trotzdem umgesetzt werden?
4. Hat die
Rechtsaufsichtsbehörde unseren Zuständigkeitsbereich bestätigt?
Landrätin
Diese Frage wird
schriftliche beantwortet.
Udo Geldner hat Anfragen
zum einsturzgefährdeten Gebäude in der Burgstraße 18 in Weida.
Die Landrätin antwortet
hierzu, dass die eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist und nicht in
die Befassungskompetenz des Kreistages fällt. Der Kreistag hat in diesen
Angelegenheiten kein Recht auf Auskunft.