Sitzung: 08.03.2022 Kreistag Greiz
Beschluss: mit Mehrheit angenommen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 10
Vorlage: 3882/2022
Der Kreistag beschließt:
1. Die bestehenden Schuleinzugsbereiche der
Grundschulen der Stadt Greiz, die Staatliche Grundschule „Gotthold Ephraim
Lessing“ Greiz, die Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ Greiz, die
Staatliche Grundschule Greiz-Irchwitz und die Staatliche Grundschule
Greiz-Pohlitz werden zum 31. Juli 2022 aufgehoben und ab dem Schuljahr
2022/2023 zu einem gemeinsamen Schuleinzugsbereich zusammengefasst.
2. Der neue Schuleinzugsbereich für die
Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe Greiz, für die Staatliche
Grundschule „Gotthold Ephraim Lessing“ Greiz, für die Staatliche Grundschule
Greiz-Irchwitz und für die Staatliche Grundschule Greiz-Pohlitz umfasst mit
Wirkung vom 01. August 2022 das Gebiet der Stadt Greiz mit den Ortsteilen
Reißberg, Pohlitz, Herrenreuth, Irchwitz, Aubachtal, Thalbach, Schönfeld,
Reinsdorf, Waltersdorf, Cossengrün, Eubenberg, Gablau, Hohndorf, Landesgrenze,
Steinermühle, Leiningen, Pansdorf, Schönbach, Tremnitz, Gommla, Kurtschau,
Moschwitz, Obergrochlitz, Caselwitz, Untergrochlitz, Sachswitz, Dölau,
Rothenthal und den Ortsteil Waldhaus von der Gemeinde
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.
3. Der zur Stadt Greiz gehörende Ortsteil
Raasdorf verbleibt in dem bestehenden Schuleinzugsbereich der Staatlichen
Grundschule Mohlsdorf. Die Ortsteile Lehnamühle und Neumühle/Elster, die auch
zur Stadt Greiz gehören, verbleiben in dem bestehenden Schuleinzugsbereich der
Staatlichen Grundschule Teichwolframsdorf.
4. Die Staatliche
Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ Greiz wird ab dem Schuljahr 2022/2023 als
3-zügige Schule geführt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.