Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 10

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. Die bestehenden Schuleinzugsbereiche der Grundschulen der Stadt Greiz, die Staatliche Grundschule „Gotthold Ephraim Lessing“ Greiz, die Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ Greiz, die Staatliche Grundschule Greiz-Irchwitz und die Staatliche Grundschule Greiz-Pohlitz werden zum 31. Juli 2022 aufgehoben und ab dem Schuljahr 2022/2023 zu einem gemeinsamen Schuleinzugsbereich zusammengefasst.

 

2. Der neue Schuleinzugsbereich für die Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe Greiz, für die Staatliche Grundschule „Gotthold Ephraim Lessing“ Greiz, für die Staatliche Grundschule Greiz-Irchwitz und für die Staatliche Grundschule Greiz-Pohlitz umfasst mit Wirkung vom 01. August 2022 das Gebiet der Stadt Greiz mit den Ortsteilen Reißberg, Pohlitz, Herrenreuth, Irchwitz, Aubachtal, Thalbach, Schönfeld, Reinsdorf, Waltersdorf, Cossengrün, Eubenberg, Gablau, Hohndorf, Landesgrenze, Steinermühle, Leiningen, Pansdorf, Schönbach, Tremnitz, Gommla, Kurtschau, Moschwitz, Obergrochlitz, Caselwitz, Untergrochlitz, Sachswitz, Dölau, Rothenthal und den Ortsteil Waldhaus von der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.

 

3. Der zur Stadt Greiz gehörende Ortsteil Raasdorf verbleibt in dem bestehenden Schuleinzugsbereich der Staatlichen Grundschule Mohlsdorf. Die Ortsteile Lehnamühle und Neumühle/Elster, die auch zur Stadt Greiz gehören, verbleiben in dem bestehenden Schuleinzugsbereich der Staatlichen Grundschule Teichwolframsdorf.

 

4. Die Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ Greiz wird ab dem Schuljahr 2022/2023 als 3-zügige Schule geführt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.