Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 11

 

1. Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Schulnetzplanes des Landkreises Greiz (Anlage 1) für das in seiner Trägerschaft befindliche Staatliche Berufsbildungszentrum „Ernst Arnold“ Greiz-Zeulenroda ab dem Schuljahr 2022/2023 bis einschließlich zum Schuljahr 2027/2028.

 

2. Die Landrätin wird gemäß § 107 Abs. 3 ThürKO ermächtigt, sämtliche in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, insbesondere Klage zu erheben.