Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

1.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - RSV Rotation Greiz e. V. - in der Sportart Ringen die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.500,00 € für das Jahr 2022.

 

2.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - 1. RSV 1886 Greiz e. V. - in der Sportart Radsport die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2022.

 

3.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - Kreissportbund Greiz e. V./ Kreisfachausschuss Leichtathletik - in der Sportart Leichtathletik die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2022.

 

4.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - Kreissportbund Greiz e. V./ Kreisfachausschuss Tischtennis - in der Sportart Tischtennis die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023.

Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2022.

 

5.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - 1. Schwimmklub Greiz v. 1924 e. V.- in der Sportart Schwimmen die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2022.

 

6.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - 1. FC Greiz e. V.- in der Sportart Fußball die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2022.

 

7.    Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - Kreis-Kegel-Verein Greiz e. V.- in der Sportart Kegeln die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2022.

 

 

Die vorgenannten Förderungen erfolgen vorbehaltlich der noch durch einzelne Antragsteller beizubringenden Anlagen zu den vorliegenden Anträgen.