Sitzung: 02.03.2022 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 3909/2022
1.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - RSV Rotation Greiz
e. V. - in der Sportart Ringen die
Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
3.500,00 € für das Jahr 2022.
2.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - 1. RSV 1886 Greiz e.
V. - in der Sportart Radsport die
Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
3.000,00 € für das Jahr 2022.
3.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - Kreissportbund Greiz
e. V./ Kreisfachausschuss Leichtathletik - in der Sportart Leichtathletik die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises
Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig
bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Betreuung
talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises
Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in
Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2022.
4.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - Kreissportbund Greiz
e. V./ Kreisfachausschuss Tischtennis - in der Sportart Tischtennis die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises
Greiz für die Jahre 2022/2023.
Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o.
g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr
2022.
5.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - 1. Schwimmklub Greiz
v. 1924 e. V.- in der Sportart Schwimmen
die Anerkennung als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter
Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz,
entsprechend der Vorlage, dem o. g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
3.000,00 € für das Jahr 2022.
6.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - 1. FC Greiz e. V.- in der Sportart Fußball die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o.
g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2022.
7.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) erhält der Träger/Verein - Kreis-Kegel-Verein
Greiz e. V.- in der Sportart Kegeln die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2022/2023. Gleichzeitig bewilligt der Ausschuss für Schule,
Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz, entsprechend der Vorlage, dem o.
g. Träger/Verein einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr
2022.
Die vorgenannten Förderungen erfolgen
vorbehaltlich der noch durch einzelne Antragsteller beizubringenden Anlagen zu
den vorliegenden Anträgen.