Sitzung: 02.03.2022 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 3911/2022
1.
Gemäß
der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur,
Sport und Denkmalschutz – Teil II
(Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz
im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem 1. Fußballclub (FC) Greiz e. V. für die
Sportart Fußball einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe
von 2.520,00 €.
2.
Gemäß
der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz – Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren
des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der
Vorlage, dem Turn- und Sportverein (TSV)
Zeulenroda e. V. für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss in Form
einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000,00
€.
3.
Gemäß
der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport
und Denkmalschutz – Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren
des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der
Vorlage, dem Sportverein (SV) Blau-Weiß
Auma e. V. für die Sportart Kegeln einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 672,00
€.