Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 6

Der Kreistag beschließt:

 

1. Ab 01. Januar 2023 gelten für das „Heinrich-Schütz-Haus“ Bad Köstritz folgende Eintrittspreise auf privatrechtlicher Vertragsbasis:

 

Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                            4,00 €

ermäßigt *1                                                                               3,00 €

Kinder bis 6 Jahre                                                                      frei

Familienkarte (max. 2 Personen ab dem vollendeten

18. Lebensjahr + mind. 1 Kind)                                                10,00 €

Grundschulklassen/Kindergartengruppen                                     frei

Schulklassen ab Klasse 5, pro Person                                       1,00 € incl. Führung

Öffentliche Führung, pro Person                                                2,00 € zuzüglich Eintrittspreis

Kleine Führung                                                                       25,00 €

Große Führung                                                                       35,00 €

Jahreskarte „Museum“ (nicht übertragbar) *2                            20,00 €

Jahreskarte „Museumsfamilie“ (nicht übertragbar) *3                 35,00 €

 

Die angebenden Eintrittspreise sind Endpreise.

 

*1 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten, Sozialpassinhaber, Inhaber der Ehrenamtscard, Schwerbehinderte und Rentner - der entsprechende Nachweis ist zu führen.

 

*2 Die Jahreskarte „Museum“ beinhaltet den Eintritt in das Museum sowie die Teilnahme an allen öffentlichen Führungen für ein Jahr, jeweils vom 01. Januar bis 31. Dezember.

 

*3 In der Jahreskarte „Museumsfamilie“ ist der den Eintritt in das Museum sowie 12 Vorträge im Rahmen der „Musikalischen Museumsrunde“ (ohne Verpflegung) und die Teilnahme an allen öffentlichen Führungen für ein Jahr, jeweils vom 01. Januar bis 31. Dezember, enthalten. Weiterhin wird dem Kartenbesitzer das notwendige Informationsmaterial im Gültigkeitszeitraum zugesandt.

 

 

2. Von diesen Eintrittspreisen abweichend, werden für Sonderveranstaltungen, Sonderausstellungen u. ä. unter Beachtung der in Ziffer 1 beschlossenen Entgeltstruktur Eintrittspreise unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gebildet. Ein Anspruch auf kostenlosen Zutritt besteht nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.