Sitzung: 29.11.2022 Kreistag Greiz
Beschluss: mit Mehrheit angenommen
Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 3
Vorlage: 4021/2022
Der Kreistag des Landkreises Greiz
beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der kreiseigenen
Sportstätten des Landkreises Greiz. Die Entgeltordnung gilt ab dem
Inkrafttreten der Satzung über die Nutzung kreiseigener Sportstätten (Sportstättensatzung)
für die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten des Landkreises Greiz. Laufende
Verträge sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Entgeltordnung anzupassen,
ggfls. durch Kündigung zu beenden.