Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 3

Der Kreistag des Landkreises Greiz beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten des Landkreises Greiz. Die Entgeltordnung gilt ab dem Inkrafttreten der Satzung über die Nutzung kreiseigener Sportstätten (Sportstättensatzung) für die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten des Landkreises Greiz. Laufende Verträge sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Entgeltordnung anzupassen, ggfls. durch Kündigung zu beenden.