Sitzung: 29.11.2022 Kreistag Greiz
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: 4022/2022
Der Kreistag des Landkreises Greiz beschließt:
Die Satzung des Landkreises Greiz über die Nutzung der kreiseigenen
Sportstätten wird geändert und erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im
Amtsblatt des Landkreises Greiz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des
Landkreises Greiz über die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten vom 25. Mai
2010 außer Kraft.