Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 39

Der Kreistag des Landkreises Greiz beschließt:

 

Die Satzung des Landkreises Greiz über die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten wird geändert und erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Greiz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreises Greiz über die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten vom 25. Mai 2010 außer Kraft.