Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 4

 

Der Kreistag Greiz beschließt, dass der Landkreis Greiz ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen zur Liquiditätssicherung an die PRG Personen- und Reiseverkehrs-GmbH Greiz im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 342.200 € gewährt.

 

Der Kreistag Greiz beschließt, dass der Landkreis Greiz ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen zur Liquiditätssicherung an die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 528.400 € gewährt.

 

Der Kreistag ermächtigt die Landrätin, entsprechende Darlehensverträge mit den Unternehmen zu folgenden Konditionen abzuschließen:

 

          -    Die Verzinsung beträgt 3,5 % p.a. ab dem Datum der Ausreichung.

 

          -    Die Tilgung erfolgt nach einem tilgungsfreien Zeitraum bis 31.12.2024 innerhalb von 3 Jahren bei der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH und innerhalb von 5 Jahren bei der RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH monatlich beginnend ab dem 01.01.2025 in gleichbleibenden Raten und einer Schlussrate. Außerordentliche Tilgungen werden zugelassen.

 

Der Kreistag Greiz beschließt, den Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz zu ermächtigen, ein Gesellschafterdarlehen zur Liquiditätssicherung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 342.200 € aufzunehmen.

 

Der Kreistag Greiz beschließt, den Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH zu ermächtigen, ein Gesellschafterdarlehen zur Liquiditätssicherung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 528.400 € aufzunehmen.

 

Der Kreistag beschließt außerplanmäßige Ausgaben in der HHSt 79200.92500 in Höhe von 870.600 €.

         

 

         

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt durch außerplanmäßige Mehreinnahmen bei den HHStn 13000.36200 (Brandschutz – Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden) i. H. v. 106.600 €, 14000.36100 (Katastrophen, Zivilschutz - Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vom Land) i. H. v. 11.000 €, 20020.36100 (Investitionspauschale für Schulbaumaßnahmen - Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vom Land) i. H. v. 33.000 € sowie Einsparungen bei der HHSt 21107.95000 (Grundschule Mohlsdorf – Hochbaumaßnahmen) i. H. v. 720.000 €.