Sitzung: 29.11.2022 Kreistag Greiz
Beschluss: mit Mehrheit angenommen
Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 4
Vorlage: 4041/2022
Der Kreistag Greiz
beschließt, dass der Landkreis Greiz ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen
zur Liquiditätssicherung an die PRG Personen- und Reiseverkehrs-GmbH Greiz im
Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 342.200 € gewährt.
Der Kreistag Greiz
beschließt, dass der Landkreis Greiz ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen
zur Liquiditätssicherung an die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH im
Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 528.400 € gewährt.
Der Kreistag
ermächtigt die Landrätin, entsprechende Darlehensverträge mit den Unternehmen
zu folgenden Konditionen abzuschließen:
- Die
Verzinsung beträgt 3,5 % p.a. ab dem Datum der Ausreichung.
- Die Tilgung erfolgt nach einem tilgungsfreien
Zeitraum bis 31.12.2024 innerhalb von 3 Jahren bei der PRG Personen- und
Reiseverkehrs GmbH und innerhalb von 5 Jahren bei der RVG Regionalverkehr
Gera/Land GmbH monatlich beginnend ab dem 01.01.2025 in gleichbleibenden Raten
und einer Schlussrate. Außerordentliche Tilgungen werden zugelassen.
Der Kreistag Greiz beschließt, den Vertreter des
Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der PRG Personen- und
Reiseverkehrs GmbH Greiz zu ermächtigen, ein Gesellschafterdarlehen zur
Liquiditätssicherung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 342.200 €
aufzunehmen.
Der Kreistag Greiz beschließt, den Vertreter des
Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der RVG Regionalverkehr
Gera/Land GmbH zu ermächtigen, ein Gesellschafterdarlehen zur
Liquiditätssicherung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 528.400 €
aufzunehmen.
Der Kreistag beschließt außerplanmäßige
Ausgaben in der HHSt 79200.92500 in Höhe von 870.600 €.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt durch
außerplanmäßige Mehreinnahmen bei den HHStn 13000.36200 (Brandschutz –
Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von Gemeinden und Gemeindeverbänden) i. H. v. 106.600 €,
14000.36100 (Katastrophen, Zivilschutz - Zuwendungen und Zuschüsse für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vom Land) i. H. v. 11.000 €,
20020.36100 (Investitionspauschale für Schulbaumaßnahmen - Zuwendungen und
Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vom Land) i. H.
v. 33.000 € sowie Einsparungen bei der HHSt 21107.95000 (Grundschule Mohlsdorf
– Hochbaumaßnahmen) i. H. v. 720.000 €.