Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 6

Der Kreistag des Landkreises Greiz beschließt:

 

Die Entgeltordnung der „Kreisvolkshochschule des Landkreises Greiz“ wird nunmehr als Gebührensatzung beschlossen und erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Greiz in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Greiz vom 01. Juni 2004 außer Kraft.