Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3

Der Kreistag Greiz beschließt überplanmäßige Ausgaben im Deckungskreis 0047 (Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII) in Höhe von 1.800.000,00 € in den folgenden Haushaltsstellen:

 

1. 45560.76010              Vollzeitpflege - Unterbringung von  

                                      Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung                          190.000 €

2. 45570.77000              Heimerziehung - Unterbringung von

                                    Minderjährigen im Rahmen der Erziehungshilfen                             550.000 €

3. 45600.76290              Eingliederungshilfe für seelisch behinderte

                                    Kinder und Jugendliche a. E. nach § 35a SGB VIII                           270.000 €

4. 45600.77000              Eingliederungshilfe für seelisch behinderte

                                    Kinder und Jugendliche i. E. nach § 35a SGB VIII                            600.000 €

5. 45610.77000  Unterbringung von Volljährigen i. E. nach § 34 SGBVIII

                                    im Rahmen der Erziehungshilfen                                                    140.000 €

6. 45650.77000  Unterbringungskosten für Inobhutnahme                                           50.000 €

 

 

Die Deckung der o.g. Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen i. H. v. 800.000,00 € in der Haushaltsstelle 90000.06103 – Landesausgleichsstock § 24 Abs. 3 Thür FAG und durch Mehreinnahmen i. H. v. 1.000.000,00 € voraussichtlich in der Haushaltsstelle 49500.16100 – aus dem Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen.

 

Soweit die überplanmäßigen Ausgaben auf den einzelnen Haushaltsstellen abweichend von der beigefügten Liste notwendig werden, jedoch den Betrag von 1.800.000,00 € nicht überschreiten, gelten sie als genehmigt.