Sitzung: 29.11.2022 Kreistag Greiz
Beschluss: mit Mehrheit angenommen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3
Vorlage: 4066/2022
Der Kreistag Greiz beschließt überplanmäßige
Ausgaben im Deckungskreis 0047 (Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII) in Höhe
von 1.800.000,00 € in den folgenden Haushaltsstellen:
1.
45560.76010 Vollzeitpflege -
Unterbringung von
Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur
Erziehung 190.000 €
2.
45570.77000 Heimerziehung -
Unterbringung von
Minderjährigen
im Rahmen der Erziehungshilfen 550.000 €
3.
45600.76290 Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte
Kinder und
Jugendliche a. E. nach § 35a SGB VIII 270.000 €
4.
45600.77000 Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche i. E. nach
§ 35a SGB VIII 600.000 €
5. 45610.77000 Unterbringung von Volljährigen i. E. nach § 34
SGBVIII
im Rahmen der Erziehungshilfen
140.000 €
6.
45650.77000 Unterbringungskosten für
Inobhutnahme 50.000 €
Die Deckung der o.g. Mehrausgaben erfolgt
durch Mehreinnahmen i. H. v. 800.000,00 € in der Haushaltsstelle 90000.06103 –
Landesausgleichsstock § 24 Abs. 3 Thür FAG und durch Mehreinnahmen i. H. v.
1.000.000,00 € voraussichtlich in der Haushaltsstelle 49500.16100 – aus dem
Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der
Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine
geflüchteten Menschen.
Soweit die überplanmäßigen Ausgaben auf den
einzelnen Haushaltsstellen abweichend von der beigefügten Liste notwendig
werden, jedoch den Betrag von 1.800.000,00 € nicht überschreiten, gelten sie
als genehmigt.