Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

1.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem Träger/Verein, RSV Rotation Greiz e. V. (Ringen), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.500,00 € für das Jahr 2023.

 

2.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem Träger/Verein, 1. RSV 1886 Greiz e. V. (Radsport), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2023.

 

3.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o. g. Träger/Verein, Kreissportbund Greiz e. V./Kreisfachausschuss Leichtathletik, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2023.

 

4.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem Träger/Verein, Kreissportbund Greiz/Kreisfachausschuss Tischtennis, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2023.

 

5.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o. g. Träger/Verein, 1. Schwimmklub Greiz v. 1924 e. V. (Schwimmen), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2023.

 

6.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o. g. Träger/Verein, 1. FC Greiz e. V. (Fußball), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2023.

 

7.     Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o. g. Träger/Verein, Kreis-Kegel-Verein Greiz e. V., einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2023.

 

Die vorgenannten Förderungen erfolgen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023/2024 und der noch durch einzelne Antragsteller beizubringenden Anlagen zu den vorliegenden Anträgen.