Sitzung: 01.03.2023 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 4097/2023
1.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem
Träger/Verein, RSV Rotation Greiz e. V. (Ringen), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.500,00 € für das Jahr
2023.
2.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz
- Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem
Träger/Verein, 1. RSV 1886 Greiz
e. V. (Radsport), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr
2023.
3.
Gemäß
der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o.
g. Träger/Verein, Kreissportbund
Greiz e. V./Kreisfachausschuss Leichtathletik, einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
3.000,00 € für das Jahr 2023.
4.
Gemäß der
Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem Träger/Verein, Kreissportbund Greiz/Kreisfachausschuss
Tischtennis, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr
2023.
5.
Gemäß der
Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o.
g. Träger/Verein, 1. Schwimmklub
Greiz v. 1924 e. V. (Schwimmen), einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
3.000,00 € für das Jahr 2023.
6.
Gemäß der
Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o.
g. Träger/Verein, 1. FC Greiz e.
V. (Fußball), einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2023.
7.
Gemäß der
Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und
Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur,
Sport des Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem o.
g. Träger/Verein, Kreis-Kegel-Verein
Greiz e. V., einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr
2023.
Die vorgenannten Förderungen erfolgen vorbehaltlich
der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023/2024 und der noch durch einzelne
Antragsteller beizubringenden Anlagen zu den vorliegenden Anträgen.