Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

1.     Gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport       und Denkmalschutz – Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem      1. Fußballclub (FC) Greiz e. V. für die Sportart Fußball einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.060,00 Euro.

 

2.     Gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport       und Denkmalschutz – Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem Turn- und Sportverein (TSV) Zeulenroda e. V. für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.431,00 Euro.

 

3.     Gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport       und Denkmalschutz – Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem      Sportverein (SV) Blau-Weiß Auma e. V. für die Sportart Kegeln einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 896,00 Euro.

 

Die vorgenannten Förderungen erfolgen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023/2024 und der noch durch einzelne Antragsteller beizubringenden Anlagen zu den vorliegenden Anträgen.