Sitzung: 01.03.2023 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 4098/2023
1.
Gemäß
der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur,
Sport und Denkmalschutz – Teil II
(Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz
im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des
Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage
dem 1. Fußballclub (FC) Greiz e. V. für die Sportart Fußball einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.060,00 Euro.
2.
Gemäß
der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz – Teil II (Sport)
bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem Turn- und Sportverein (TSV) Zeulenroda e. V.
für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.431,00
Euro.
3.
Gemäß
der gültigen Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz – Teil II (Sport)
bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem Sportverein
(SV) Blau-Weiß Auma e. V. für die
Sportart Kegeln einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe
von 896,00 Euro.
Die vorgenannten Förderungen erfolgen vorbehaltlich
der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023/2024 und der noch durch einzelne
Antragsteller beizubringenden Anlagen zu den vorliegenden Anträgen.