Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 4

 

Der Kreistag Greiz beschließt den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift zur Auferlegung des Tarifs „Deutschlandticket“ gemäß dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ mit Geltung ab 01.05.2023. Die Landrätin wird insofern beauftragt, ggfls. notwendig werdende Korrekturen unter Einschluss redaktioneller Änderungen durch Fortschreibung der Allgemeinen Vorschrift Rechnung zu tragen.

 

Die Landrätin wird ferner beauftragt, die Regelungen zur Fortgeltung des „Deutschlandticket“ nach dem 30.09.2023 an die geltende Rechtslage unter der Maßgabe anzupassen, dass eine Deckung der den Verkehrsunternehmen entstehenden finanziellen Nachteile vollständig durch entsprechende Finanzierungszusagen des Bundes bzw. des Freistaats Thüringen erfolgt.