Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

1.      Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung des Sportstättenbaus der Vereine dem Turn- und Sportverein (TSV) 1872 Langenwetzendorf e. V. für die Errichtung eines Anbaus aus Holz mit Geräteräumen auf dem Sportplatz einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 3.350,00 EUR.

 

2.      Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung des Sportstättenbaus der Vereine dem TSV 1880 Rüdersdorf e. V. für die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung (Hauptspielfeld + Trainingsplatz) auf LED-Leuchten auf der Sportanlage einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 6.650,00 EUR.

 

3.      Gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Greiz für Kunst, Kultur, Sport und Denkmalschutz - Teil II (Sport) bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung des Sportstättenbaus der Vereine dem Hundesportverein Niederböhmersdorf e. V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage des Trainings-/Wettkampfplatzes auf der Hundesportanlage in Niederböhmersdorf einen Zuschuss in Form einer Anteils-finanzierung in Höhe von 3.000,00 EUR.

 

Die vorgenannten Förderungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 durch das Landesverwaltungsamt, der Sicherung der Gesamtfinanzierung und der noch beizubringenden Anlagen zu den vorliegenden Anträgen.