Sitzung: 02.03.2010 Kreistag Greiz
Die Landrätin informiert
über Folgendes:
1. Bürger- und
Kreistags-Informationssystem
Ab 1. März geht das
Landratsamt Greiz mit den Sitzungsunterlagen des Kreistages und seiner
Ausschüsse online.
Über die Hompage des
Landkreises können Interessierte in das neu eingerichtete
„Bürgerinformationssystem“ gelangen und öffentliche Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen
und Niederschriften abrufen.
Über eine Recherche kann
gezielt nach erfassten Vorlagen-Texten und Tagesordnungspunkten gesucht werden.
Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, Informationen über die Zusammensetzung des Kreistages und seiner
Ausschüsse sowie über die Kreistagsmitglieder abzurufen.
Weiterhin steht die
Kreisrechtssammlung mit den aktuellen Fassungen aller Satzungen des Landkreises
zur Verfügung.
Alle Kreistagsmitglieder
erhielten zur heutigen Sitzung eine Kennung, womit sie auf das Kreistagsinformationssystem
Zugriff haben. Mit diesem Kreistagsinformationssystem sind neben den
Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen auch alle Sitzungsunterlagen der
nicht öffentlichen Sitzungen verfügbar.
2. Information SGB II
Mit Beschluss vom 24.11.2009
hat der Kreistag sich einstimmig für die Teilnahme am Optionsmodell nach dem
SGB II zur Gewährung des Arbeitslosengeldes II in eigener Zuständigkeit des
Landkreises Greiz entschieden. Das war zum damaligen Zeitpunkt die einzige
Möglichkeit, das Prinzip der „Leistung aus einer Hand“ umzusetzen.
Seit Anfang Februar 2010 gibt
es den grundsätzlichen Willen zur Änderung des Grundgesetzes in zwei Richtungen:
1. Ermöglichung
des weiteren Zusammenwirkens von Bundesagentur und Kommunen „aus einer Hand“
2. Verstetigung
und zahlenmäßige Ausweitung des Optionsmodells (bei dem die Kommunen die
Gesamtverantwortung für die Bundes- und die kommunalen Aufgaben wahrnehmen)
Wenn es zu einer solchen
Verfassungsänderung kommt, würden sich die Rahmenbedingungen ändern, die zum
Kreistagsbeschluss geführt haben. Das Prinzip „Leistung aus einer Hand“ wäre
dann nämlich sowohl bei der Option als auch bei der ARGE umgesetzt.
Der Kreistagstermin wurde
bekanntlich verschoben, um eventuell neue Erkenntnisse zu Änderungen bei der
Umsetzung des SGB II / Hartz IV zu behandeln
Leider gibt es per heute
keinen neuen Sachstand zu Inhalten einer mehrheitsfähigen Grundgesetzänderung
Sollte sich nach Bekannt
werden von Gesetzentwürfen die Befassung in den politischen Gremien
erforderlich machen, wird ggf. zu Sondersitzungen eingeladen.