Die Landrätin informiert über Folgendes:

 

 

1. Bürger- und Kreistags-Informationssystem

 

Ab 1. März geht das Landratsamt Greiz mit den Sitzungsunterlagen des Kreistages und seiner Ausschüsse online.

 

Über die Hompage des Landkreises können Interessierte in das neu eingerichtete „Bürgerinformationssystem“ gelangen und öffentliche Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften abrufen.

Über eine Recherche kann gezielt nach erfassten Vorlagen-Texten und Tagesordnungspunkten gesucht werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Informationen über die Zusammensetzung des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie über die Kreistagsmitglieder abzurufen.

Weiterhin steht die Kreisrechtssammlung mit den aktuellen Fassungen aller Satzungen des Landkreises zur Verfügung.

 

Alle Kreistagsmitglieder erhielten zur heutigen Sitzung eine Kennung, womit sie auf das Kreistagsinformationssystem Zugriff haben. Mit diesem Kreistagsinformationssystem sind neben den Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen auch alle Sitzungsunterlagen der nicht öffentlichen Sitzungen verfügbar.

 

2. Information SGB II

 

Mit Beschluss vom 24.11.2009 hat der Kreistag sich einstimmig für die Teilnahme am Optionsmodell nach dem SGB II zur Gewährung des Arbeitslosengeldes II in eigener Zuständigkeit des Landkreises Greiz entschieden. Das war zum damaligen Zeitpunkt die einzige Möglichkeit, das Prinzip der „Leistung aus einer Hand“ umzusetzen.

 

Seit Anfang Februar 2010 gibt es den grundsätzlichen Willen zur Änderung des Grundgesetzes  in zwei Richtungen:

 

1.         Ermöglichung des weiteren Zusammenwirkens von Bundesagentur und Kommunen „aus einer Hand“

 

2.         Verstetigung und zahlenmäßige Ausweitung des Optionsmodells (bei dem die Kommunen die Gesamtverantwortung für die Bundes- und die kommunalen Aufgaben wahrnehmen)

 

Wenn es zu einer solchen Verfassungsänderung kommt, würden sich die Rahmenbedingungen ändern, die zum Kreistagsbeschluss geführt haben. Das Prinzip „Leistung aus einer Hand“ wäre dann nämlich sowohl bei der Option als auch bei der ARGE umgesetzt.

 

Der Kreistagstermin wurde bekanntlich verschoben, um eventuell neue Erkenntnisse zu Änderungen bei der Umsetzung des SGB II / Hartz IV zu behandeln

 

Leider gibt es per heute keinen neuen Sachstand zu Inhalten einer mehrheitsfähigen Grundgesetzänderung

 

Sollte sich nach Bekannt werden von Gesetzentwürfen die Befassung in den politischen Gremien erforderlich machen, wird ggf. zu Sondersitzungen eingeladen.