1. Der Kreistag beschließt
die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Greiz zur Förderung
des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
2. Mit Inkrafttreten dieser
Richtlinie tritt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Landkreises
Greiz zur Förderung des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des
Katastrophenschutzes vom 22.04.2002, veröffentlicht im Amtsblatt Jahrgang 9
Nr.07, außer Kraft.