Beschluss: einstimmig angenommen

Zur Umsetzung des Beschlusses des Kreis- und Finanzausschusses vom 09.02.2010 (Beschluss Nr.: 16/2010 - Vergleichsvorschlag zur Beendigung der Verfahren Thüringer OVG Az.: 1 KO 561/07 sowie Gera Az.: 2 K 657/95 GE Stadt Berga gegen den Landkreis Greiz) beschließt der Kreistag außerplanmäßige Ausgaben zur Erstattung der Entsorgungskosten in Höhe von 205.015,27 € in der HHSt. 72000.67200 sowie für Zinsen in Höhe von ca. 61.000,00 € bis 31.12.2009 zzgl. 569,52 € pro Monat ab 2010 in der HHST 72000.84800. Die Deckung erfolgt aus einer zusätzlichen Entnahme aus der Sonderrücklage zur Rekultivierung von Deponien (HHSt. 72000.28500).