Zur Umsetzung des Beschlusses
des Kreis- und Finanzausschusses vom 09.02.2010 (Beschluss Nr.: 16/2010 -
Vergleichsvorschlag zur Beendigung der Verfahren Thüringer OVG Az.: 1 KO 561/07
sowie Gera Az.: 2 K 657/95 GE Stadt Berga gegen den Landkreis Greiz) beschließt
der Kreistag außerplanmäßige Ausgaben zur Erstattung der Entsorgungskosten in Höhe
von 205.015,27 € in der HHSt. 72000.67200 sowie für Zinsen in Höhe von ca.
61.000,00 € bis 31.12.2009 zzgl. 569,52 € pro Monat ab 2010 in der HHST
72000.84800. Die Deckung erfolgt aus einer zusätzlichen Entnahme aus der
Sonderrücklage zur Rekultivierung von Deponien (HHSt. 72000.28500).