Sitzung: 02.03.2011 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1629/2011
1.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem LV Einheit Greiz einen Zuschuss in Form
einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 700,00 €.
2.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem Verein für Ballsportarten Greiz e.V. einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von1.000,00 €.
3.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem TSV Zeulenroda e.V. / SPORTS-LIVE Bischoff
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 €.
4.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem 1. RSV 1886 Greiz e.V. einen
Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 500,00 €.
5.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem Reit- und Fahrverein Greiz e.V. einen
Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.
6.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem LAV „Elstertal“ Bad Köstritz e.V. /
SPORTS-LIVE Bischoff einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 3.000,00 €.
7.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung,
entsprechend der Vorlage, dem Hundesportverein Steinsdorf e.V. einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 650,00 €.
8. Gemäß der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltung von
überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Schützenkreis
Greiz e.V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe
von 1.000,00 €.