Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Der Kreistag beschließt:

 

Die Landrätin wird ermächtigt,

 

1. in der Trägerversammlung des Jobcenters Greiz folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

 

Auf der Basis des § 44 b Abs. 4 SGB II wird die Wahrnehmung der Aufgaben

nach § 28 Abs. 2 und 4 bis 7 SGB II n. F. vom Jobcenter Greiz auf den Landkreis Greiz übertragen.

 

Die Verwaltungskosten für die übertragenen Aufgaben werden dem Landkreis vollumfänglich erstattet.

Die entsprechenden Regelungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis zu treffen.

 

2. Der Landrätin werden auf Grundlage § 107 Abs.2 Satz 1 ThürKO alle in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen zur selbständigen Erledigung übertragen.