Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 38

Der Kreistag beschließt:

 

Der Beschluss des Kreistages Greiz vom 03.05.2002 Nr. 401/2002 erhält ab 01.04.2011 folgende Fassung:

 

Der Landkreis Greiz gewährleistet als Schulträger im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung auch die regelmäßige Versorgung der Schüler an Förderschulen und der kostenpflichtig in Grundschulhorten angemeldeten Grundschüler mit Mittagessen. Dazu beteiligt er sich mit 0,77 EUR am Portionspreis des von der Schulkonferenz ausgewählten Essenanbieters. Die Beteiligung am Portionspreis erfolgt jedoch nur für die im Satz 1 genannten Schüler, die keine zweckidentischen Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften erhalten.

Der Landkreis trägt die sächlichen Kosten der Essenausgabe und -einnahme für alle Schüler an den Schulen in seiner Trägerschaft.