Sitzung: 23.03.2011 Kreistag Greiz
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: 1635/2011
Der Kreistag beschließt:
Der Beschluss des Kreistages
Greiz vom 03.05.2002 Nr. 401/2002 erhält ab 01.04.2011 folgende Fassung:
Der Landkreis Greiz
gewährleistet als Schulträger im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung auch die
regelmäßige Versorgung der Schüler an Förderschulen und der kostenpflichtig in
Grundschulhorten angemeldeten Grundschüler mit Mittagessen. Dazu beteiligt er
sich mit 0,77 EUR am Portionspreis des von der Schulkonferenz ausgewählten
Essenanbieters. Die Beteiligung am Portionspreis erfolgt jedoch nur für die im
Satz 1 genannten Schüler, die keine zweckidentischen Leistungen nach SGB II,
SGB XII oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften erhalten.
Der Landkreis trägt die
sächlichen Kosten der Essenausgabe und -einnahme für alle Schüler an den
Schulen in seiner Trägerschaft.