Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung des Landes Thüringen und der Bereitstellung kommunaler Haushaltsmittel die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung. Teilbereich: Jugendförderplanung 2012/2013 mit folgender Änderung:

 

 

Auf Seite 26 ist der Textteil zu streichen. Dafür ist der Textteil analog des Jugendförderplanes 2010/2011 der Seite 26 aufzunehmen:

 

„Die Sachkosten der Verwaltung der 14 Stellen in den Sozialräumen werden überwiegend aus den Zuschüssen der Gemeinden finanziert (1,50 € pro Kind und Jugendlichen zwischen 10 – 28 Jahren). Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Sachkosten für Veranstaltungen und Projektarbeit gezielter und nicht pauschal gezahlt werden sollten.

Aus diesem Grund wurde die bestehende Richtlinie für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Landkreis Greiz (Anlage) überarbeitet und mit finanziellen Mitteln untersetzt.“