Sitzung: 11.05.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1655/2011
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt vorbehaltlich der Bewilligung des Landes Thüringen und der
Bereitstellung kommunaler Haushaltsmittel die Fortschreibung der
Jugendhilfeplanung. Teilbereich: Jugendförderplanung 2012/2013 mit folgender
Änderung:
Auf Seite 26 ist der Textteil
zu streichen. Dafür ist der Textteil analog des Jugendförderplanes 2010/2011
der Seite 26 aufzunehmen:
„Die Sachkosten der
Verwaltung der 14 Stellen in den Sozialräumen werden überwiegend aus den
Zuschüssen der Gemeinden finanziert (1,50 € pro Kind und Jugendlichen zwischen
10 – 28 Jahren). Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Sachkosten
für Veranstaltungen und Projektarbeit gezielter und nicht pauschal gezahlt
werden sollten.
Aus diesem Grund wurde die
bestehende Richtlinie für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Landkreis
Greiz (Anlage) überarbeitet und mit finanziellen Mitteln untersetzt.“