Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5

 

Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 ThürGemHV im Jahr 2013 in den Haushaltsstellen des Heinrich-Schütz-Hauses über einen Betrag in Höhe von 6.850,00 €:

 

HHst. 31000.41600     5.250,00 €

HHst. 31000.57000        500,00 €

HHst. 31000.65200        450,00 €

HHst. 31000.65400        150,00 €

HHst. 31000.65000        500,00 €