Sitzung: 05.03.2013 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2059/2013
Der Kreis- und
Finanzausschuss beschließt die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre
nach § 28 ThürGemHV im Jahr 2013 in den Haushaltsstellen des
Heinrich-Schütz-Hauses über einen Betrag in Höhe von 6.850,00 €:
HHst.
31000.41600 5.250,00 €
HHst.
31000.57000 500,00 €
HHst.
31000.65200 450,00 €
HHst.
31000.65400 150,00 €
HHst.
31000.65000 500,00 €