Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6

 

1.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem LV Einheit Greiz einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 700,00 €.

 

2.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem TSV Zeulenroda e. V. / SPORTS-LIVE Bischoff einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 €.

 

3.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem 1. RSV 1886 Greiz e.V. einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 500,00 €.

 

4.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Reit- und Fahrverein Greiz e. V. einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.

 

5.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltung von überregionaler Bedeutung, entsprechend der Vorlage, dem Motorsport-Club Weida e.V. einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 €.