Sitzung: 06.03.2013 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2064/2013
1.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des
Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend
der Vorlage, dem RSV Rotation Greiz e.V. für die Sportart Ringen einen Zuschuss
in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.025,00 €.
2.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des
Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend
der Vorlage, dem 1. FC Greiz e.V. für die Sportart Fußball einen Zuschuss in
Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.520,00 €.
3.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des
Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend
der Vorlage, dem TSV Zeulenroda e.V. für die Sportart Leichtathletik einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.002,00 €.
4.
Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises
Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im
Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des
Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend
der Vorlage, dem 1. RSV 1886 Greiz e.V. für die Sportart Radsport einen
Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 140,00 €.