Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6

1.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem RSV Rotation Greiz e.V. für die Sportart Ringen einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.025,00 €.

 

2.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem 1. FC Greiz e.V. für die Sportart Fußball einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.520,00 €.

 

3.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem TSV Zeulenroda e.V. für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.002,00 €.

 

4.      Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen, entsprechend der Vorlage, dem 1. RSV 1886 Greiz e.V. für die Sportart Radsport einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 140,00 €.