Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 2

Der Kreistag des Landkreises Greiz beschließt:

 

Die Entgeltordnung der Kreismusikschule „Bernhard Stavenhagen“ in Greiz (Anlage 1) wird mit Wirkung ab Schuljahr 2013/14 in Kraft gesetzt. Die bisherige Entgeltordnung wird zeitgleich außer Kraft gesetzt.