Dirk Bergner:

 

Der Freistaat Thüringen plant die Abstufung der Landesstraßen L1079 und L081 sowie der L2338 und L2337 als Kreisstraßen:

 

1. Wie begründet der Freistaat die Abstufung der betreffenden Straßenabschnitte, und wie bewertet die Landrätin die Begründung durch den Freistaat?

 

2. Wie ist jeweils der Verfahrensstand?

 

3. Wie bewertet die Landrätin den Zustand der betreffenden Straßenabschnitte?

 

4. Insoweit der Zustand Sanierungsbedarf erkennen lässt, sind Ausgleichszahlungen durch den Freistaat vorgesehen?

 

 

Frau Skibbe:

 

Warum beteiligte sich der Landkreis Greiz nicht an der Ausschreibung der Regionalen Kulturentwicklungskonzeption?

 

Landrätin         Im Ergebnis wäre ein gemeinsamer Kulturraum entstanden. Die Finanzierung der daraus entstandenen Kosten hätte eine Erhöhung der Kreisumlage zur Folge.

 

 

Herr Geißler:

 

Lt. einer Presseveröffentlichung hat die Landrätin festgelegt, dass alle eingegangenen Spenden auf dem entsprechenden Konto verbleiben. Wie werden die Spendengelder ausgegeben? Wird dies über einen Ausschuss geregelt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Entscheidung getroffen worden?

 

Landrätin         Dieser Presseartikel ist nicht bekannt. Die Landrätin hat keine Festlegung getroffen, wonach das Geld auf dem Spendenkonto verbleiben soll. Das Spendenkonto wurde für Flutschäden, Schäden an Kunstschätzen usw. eingerichtet; Spenden an Privatpersonen waren ausdrücklich ausgeschlossen. Vor der Sommerpause wurde ein grundsätzlicher Beschluss zum Umgang und zur Verwendung der Spenden gefasst, die Spenden sowie die Eigenmittel des Landkreises sind entsprechend dem Spendenzweck zu verwenden, das heißt für Flutschäden, Schäden an Kunstschätzen und für die Wiederherstellung der Infrastruktur