Sitzung: 24.09.2013 Kreistag Greiz
Dirk Bergner:
Der Freistaat Thüringen
plant die Abstufung der Landesstraßen L1079 und L081 sowie der L2338 und L2337
als Kreisstraßen:
1. Wie begründet der
Freistaat die Abstufung der betreffenden Straßenabschnitte, und wie bewertet
die Landrätin die Begründung durch den Freistaat?
2. Wie ist jeweils der
Verfahrensstand?
3. Wie bewertet die
Landrätin den Zustand der betreffenden Straßenabschnitte?
4. Insoweit der Zustand
Sanierungsbedarf erkennen lässt, sind Ausgleichszahlungen durch den Freistaat
vorgesehen?
Frau Skibbe:
Warum beteiligte sich der
Landkreis Greiz nicht an der Ausschreibung der Regionalen
Kulturentwicklungskonzeption?
Landrätin Im Ergebnis wäre
ein gemeinsamer Kulturraum entstanden. Die Finanzierung der daraus entstandenen
Kosten hätte eine Erhöhung der Kreisumlage zur Folge.
Herr Geißler:
Lt. einer Presseveröffentlichung
hat die Landrätin festgelegt, dass alle eingegangenen Spenden auf dem
entsprechenden Konto verbleiben. Wie werden die Spendengelder ausgegeben? Wird
dies über einen Ausschuss geregelt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die
Entscheidung getroffen worden?
Landrätin Dieser
Presseartikel ist nicht bekannt. Die Landrätin hat keine Festlegung getroffen,
wonach das Geld auf dem Spendenkonto verbleiben soll. Das Spendenkonto wurde
für Flutschäden, Schäden an Kunstschätzen usw. eingerichtet; Spenden an
Privatpersonen waren ausdrücklich ausgeschlossen. Vor der Sommerpause wurde ein
grundsätzlicher Beschluss zum Umgang und zur Verwendung der Spenden gefasst,
die Spenden sowie die Eigenmittel des Landkreises sind entsprechend dem
Spendenzweck zu verwenden, das heißt für Flutschäden, Schäden an Kunstschätzen
und für die Wiederherstellung der Infrastruktur