Beschluss: mit Mehrheit angenommen

Der Kreistag des Landkreises Greiz beschließt:

 

1. Der Einzugsbereich für das Staatliche Berufsbildungszentrum „Ernst Arnold“ Greiz-Zeulenroda in Trägerschaft des Landkreises Greiz und für die Auszubildenden, deren Ausbildungsort im Landkreis Greiz liegt, wird entsprechend dem als Anlage beigefügten Schulnetz der Berufsbildungsregion Ost festgelegt.

 

2. Die Festlegung gilt für die Ausbildungsjahrgänge ab 2014/2015.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Herstellung des Einvernehmens zu führen und die oben genannten Einzugsbereiche gegebenenfalls anzupassen. Der Kreistag ist über Veränderungen zu informieren.