Der Kreistag des Landkreises
Greiz beschließt:
1. Der Einzugsbereich für das Staatliche Berufsbildungszentrum „Ernst
Arnold“ Greiz-Zeulenroda in Trägerschaft des Landkreises Greiz und für die
Auszubildenden, deren Ausbildungsort im Landkreis Greiz liegt, wird
entsprechend dem als Anlage beigefügten Schulnetz der Berufsbildungsregion Ost
festgelegt.
2.
Die Festlegung gilt für die Ausbildungsjahrgänge ab 2014/2015.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Herstellung des Einvernehmens zu führen
und die oben genannten Einzugsbereiche gegebenenfalls anzupassen. Der Kreistag
ist über Veränderungen zu informieren.