Sitzung: 05.03.2014 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2258/2014
1. Gemäß der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend
der Vorlage dem LV Einheit Greiz,
einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 700,00 €.
2. Gemäß der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend
der Vorlage dem TSV Zeulenroda e.V. /
SPORTS-LIVE Bischoff, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 €.
3. Gemäß der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend
der Vorlage dem 1. RSV 1886 Greiz e.V., einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 500,00 €.
4. Gemäß der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend
der Vorlage dem Reit- und Fahrverein
Greiz e.V., einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 750,00 €.
5. Gemäß der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des
Kreistages Greiz im Bereich der
Förderung Sport-veranstaltungen von überregionaler Bedeutung entsprechend
der Vorlage dem Motorsport-Club Weida
e.V., einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000,00 €.
6. Gemäß der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt
der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung Sportveranstaltungen von
überregionaler Bedeutung entsprechend der Vorlage dem TSV Zeulenroda e.V., einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
2.000,00 €.