Sitzung: 05.03.2014 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2259/2014
1.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem RSV
Rotation Greiz e.V. für die Sportart Ringen,
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000,00 € für das Jahr 2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Ringen die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1.
RSV 1886 Greiz e.V. für die Sportart Radsport, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr
2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Radsport die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem KSB
Greiz/KFA Leichtathletik für die Sportart Leichtathletik, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr
2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Leichtathletik die Anerkennung
als Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
4.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem KSB
Greiz/KFA Tischtennis für die Sportart Tischtennis, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Tischtennis die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
5.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem HSV
Ronneburg e.V. für die Sportart Handball,
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Handball die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
6.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem TUS
Osterburg Weida e.V. für die Sportart Fechten, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr
2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Fechten die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
7.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1.
Schwimmklub Greiz von 1924 e.V. für die Sportart Schwimmen, einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in
Höhe von 3.500,00 € für das Jahr 2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Schwimmen die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.
8.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Betreuung talentierter Kinder und Jugendlicher in
Talentförderzentren des Landkreises Greiz entsprechend der Vorlage dem 1.
FC Greiz für die Sportart Fußball,
einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 500,00 € für das Jahr 2014.
Gleichzeitig erhält der Träger/Verein für die
Sportart Fußball die Anerkennung als
Talentförderzentrum des Landkreises Greiz für die Jahre 2014/2015.