Sitzung: 05.03.2014 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2260/2014
1.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem RSV
Rotation Greiz e.V. für die Sportart Ringen einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
1.025,00 €.
2.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem 1. FC
Greiz e.V. für die Sportart Fußball einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.520,00
€.
3.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem TSV
Zeulenroda e.V. für die Sportart Leichtathletik einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von
2.002,00 €.
4.
Gemäß
der Sportförderrichtlinie des Landkreises Greiz bewilligt der Ausschuss für
Schule, Kultur, Sport des Kreistages Greiz im Bereich der Förderung der Unterhaltung von Talentförderzentren des Landkreises
Greiz in Trägerschaft von Sportvereinen entsprechend der Vorlage dem 1. RSV
1886 Greiz e.V. für die Sportart Radsport einen Zuschuss in Form einer
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 140,00
€.