Der
Kreis- und Finanzausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der
HHSt 40500.67010 in Höhe von 45.000,00 € für die Erstattung von Personalkosten
aufgrund der Abordnung einer Mitarbeiterin der Bundesagentur in das Jobcenter
Greiz.
Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Personalkosten des Jobcenters
Greiz in der HHSt 40500.41400 (Dienstbezüge Arbeitnehmer) in Höhe von 36.000,00
€, der
HHSt 40500.43400 (Beiträge zu Versorgungskassen) in Höhe von 1.500,00 € sowie der
HHSt 40500.44400 (AG-Beiträge zur gesetzlichen SV) in Höhe von 7.500,00 €.