Überprüfung nach § 81
Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung, in wie weit die Sonderrücklage für den öffentlichen
Personennahverkehr in Höhe von 1,2 Millionen rechtmäßig war.
Überprüfung nach § 81
Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung, in wie weit die Sonderrücklage für den öffentlichen
Personennahverkehr in Höhe von 1,2 Millionen rechtmäßig war.